Zusammenfassung des Urteils IV 2025/45: Versicherungsgericht
Am 19. November 2025 lehnte das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen einen Beschwerdefall (IV 2025/45) ab, wonach der Antragsteller keinen Rentenanspruch hat. Das Gericht griff auf ein beweiskräftiges polydisziplinäres Gutachten zurück und bestimmte die Invalidität nach der gemischten Methode. Der Entscheid wurde am 17. Dezember 2025 veröffentlicht.
| Kanton: | SG |
| Fallnummer: | IV 2025/45 |
| Instanz: | Versicherungsgericht |
| Abteilung: | IV - Invalidenversicherung |
| Datum: | 19.11.2025 |
| Rechtskraft: |
| Leitsatz/Stichwort: | Art. 28 IVG. Anmeldung zum Rentenbezug. Beweiskräftiges polydisziplinäres Gutachten. Invaliditätsbemessung nach der gemischten Methode. Kein Rentenanspruch. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. November 2025, IV 2025/45). |
| Schlagwörter : | Entscheid; Versicherungsgericht; Anmeldung; Rentenbezug; Beweiskräftiges; Gutachten; Invaliditätsbemessung; Methode; Rentenanspruch; Abweisung; Versicherungsgerichts; Kantons; Gallen; «Entscheid; PDF»; «IV_; Fall-Nr:; Publizierende; Stelle:; Rubrik:; Invalidenversicherung; Publikationsdatum:; Entscheiddatum:; Export |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: |
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