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Urteil Versicherungsgericht (SG)

Zusammenfassung des Urteils IV 2024/55: Versicherungsgericht

Am 4. Februar 2025 entschied das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen, dass weitere berufliche Abklärungen nötig sind, da die Arbeitsfähigkeit bei adaptierten Tätigkeiten der vorherigen Bewertung zum Widerspruch steht. Die Entscheidung beinhaltet eine Neuabklärung von möglichen Tätigkeiten und deren Anforderungen sowie das Lohnniveau zur Neubewertung des Rentenanspruchs (Fall-Nr.: IV 2024/55). Diese Entscheidung wurde am 24. März 2025 veröffentlicht.

Urteilsdetails des Kantongerichts IV 2024/55

Kanton:SG
Fallnummer:IV 2024/55
Instanz:Versicherungsgericht
Abteilung:IV - Invalidenversicherung
Versicherungsgericht Entscheid IV 2024/55 vom 04.02.2025 (SG)
Datum:04.02.2025
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Art. 28 IVG, Invalidenrente; faktische Einhändigkeit des Beschwerdeführers. Die anlässlich der beruflichen Abklärungen ermittelte Arbeitsfähigkeit für adaptierte Tätigkeiten widerspricht derjenigen, welche der Rentenablehnung zugrunde gelegt wurde. Erneute Rückweisung zu weiteren Abklärungen zu möglichen Tätigkeiten samt ihren behinderungsrelevanten Anforderungen und dem jeweiligen Lohnniveau sowie anschliessend neuem Entscheid hinsichtlich der Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit und damit zusammenhängend auch des Rentenanspruchs (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. Februar 2025, IV 2024/55).
Schlagwörter : Entscheid; Versicherungsgericht; Abklärungen; Tätigkeiten; Invalidenrente; Einhändigkeit; Beschwerdeführers; Arbeitsfähigkeit; Rentenablehnung; Erneute; Rückweisung; Anforderungen; Lohnniveau; Verwertbarkeit; Restarbeitsfähigkeit; Rentenanspruchs; Versicherungsgerichts; Kantons; Gallen; «Entscheid; PDF»; «IV_; Fall-Nr:; Publizierende; Stelle:; Rubrik:; Invalidenversicherung
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts IV 2024/55

24.03.2025
Entscheid Versicherungsgericht, 04.02.2025
Art. 28 IVG, Invalidenrente; faktische Einhändigkeit des Beschwerdeführers. Die anlässlich der beruflichen Abklärungen ermittelte Arbeitsfähigkeit für adaptierte Tätigkeiten widerspricht derjenigen, welche der Rentenablehnung zugrunde gelegt wurde. Erneute Rückweisung zu weiteren Abklärungen zu möglichen Tätigkeiten samt ihren behinderungsrelevanten Anforderungen und dem jeweiligen Lohnniveau sowie anschliessend neuem Entscheid hinsichtlich der Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit und damit zusammenhängend auch des Rentenanspruchs (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. Februar 2025, IV 2024/55).
«Entscheid als PDF»
«IV_2024-55.pdf» anzeigen
Fall-Nr.:
IV 2024/55
Publizierende Stelle:
Versicherungsgericht
Rubrik:
IV - Invalidenversicherung
Publikationsdatum:
24.03.2025
Entscheiddatum:
04.02.2025
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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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