Zusammenfassung des Urteils IV 2024/55: Versicherungsgericht
Am 4. Februar 2025 entschied das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen, dass weitere berufliche Abklärungen nötig sind, da die Arbeitsfähigkeit bei adaptierten Tätigkeiten der vorherigen Bewertung zum Widerspruch steht. Die Entscheidung beinhaltet eine Neuabklärung von möglichen Tätigkeiten und deren Anforderungen sowie das Lohnniveau zur Neubewertung des Rentenanspruchs (Fall-Nr.: IV 2024/55). Diese Entscheidung wurde am 24. März 2025 veröffentlicht.
| Kanton: | SG |
| Fallnummer: | IV 2024/55 |
| Instanz: | Versicherungsgericht |
| Abteilung: | IV - Invalidenversicherung |
| Datum: | 04.02.2025 |
| Rechtskraft: |
| Leitsatz/Stichwort: | Art. 28 IVG, Invalidenrente; faktische Einhändigkeit des Beschwerdeführers. Die anlässlich der beruflichen Abklärungen ermittelte Arbeitsfähigkeit für adaptierte Tätigkeiten widerspricht derjenigen, welche der Rentenablehnung zugrunde gelegt wurde. Erneute Rückweisung zu weiteren Abklärungen zu möglichen Tätigkeiten samt ihren behinderungsrelevanten Anforderungen und dem jeweiligen Lohnniveau sowie anschliessend neuem Entscheid hinsichtlich der Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit und damit zusammenhängend auch des Rentenanspruchs (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. Februar 2025, IV 2024/55). |
| Schlagwörter : | Entscheid; Versicherungsgericht; Abklärungen; Tätigkeiten; Invalidenrente; Einhändigkeit; Beschwerdeführers; Arbeitsfähigkeit; Rentenablehnung; Erneute; Rückweisung; Anforderungen; Lohnniveau; Verwertbarkeit; Restarbeitsfähigkeit; Rentenanspruchs; Versicherungsgerichts; Kantons; Gallen; «Entscheid; PDF»; «IV_; Fall-Nr:; Publizierende; Stelle:; Rubrik:; Invalidenversicherung |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: |
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