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Urteil Versicherungsgericht (SG)

Zusammenfassung des Urteils IV 2024/215: Versicherungsgericht

Am 20. November 2025 entschied das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen den Fall IV 2024/215 und legte die Arbeitsfähigkeit des Beigeladenen fest. Es wurde eine höhere Rente von einem früheren Zeitpunkt aus zugewiesen als bisher, da die Restarbeitsfähigkeit auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt verwertbar ist. Der Invaliditätsgrad wurde neu berechnet und es erfolgte eine teilweise Gutachtung der Beschwerde.

Urteilsdetails des Kantongerichts IV 2024/215

Kanton:SG
Fallnummer:IV 2024/215
Instanz:Versicherungsgericht
Abteilung:IV - Invalidenversicherung
Versicherungsgericht Entscheid IV 2024/215 vom 20.11.2025 (SG)
Datum:20.11.2025
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Art. 28 IVG. Art. 28a Abs. 1 IVG. Art. 28b IVG. Art. 25 ff. IVV. Festlegung der Arbeitsfähigkeit des Beigeladenen. Die Restarbeitsfähigkeit des Beigeladenen ist auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt verwertbar. Berechnung des Invaliditätsgrades und Zusprache einer höheren Rente ab einem früheren Zeitpunkt als von der Beschwerdegegnerin zugesprochen. Teilweise Gutheissung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. November 2025, IV 2024/215).
Schlagwörter : Entscheid; Versicherungsgericht; Beigeladenen; Festlegung; Arbeitsfähigkeit; Restarbeitsfähigkeit; Arbeitsmarkt; Berechnung; Invaliditätsgrades; Zusprache; Rente; Zeitpunkt; Teilweise; Gutheissung; Versicherungsgerichts; Kantons; Gallen; «Entscheid; PDF»; «IV_; Fall-Nr:; Publizierende; Stelle:; Rubrik:; Invalidenversicherung; Publikationsdatum:; Entscheiddatum:; Export
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts IV 2024/215

22.12.2025
Entscheid Versicherungsgericht, 20.11.2025
Art. 28 IVG. Art. 28a Abs. 1 IVG. Art. 28b IVG. Art. 25 ff. IVV. Festlegung der Arbeitsfähigkeit des Beigeladenen. Die Restarbeitsfähigkeit des Beigeladenen ist auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt verwertbar. Berechnung des Invaliditätsgrades und Zusprache einer höheren Rente ab einem früheren Zeitpunkt als von der Beschwerdegegnerin zugesprochen. Teilweise Gutheissung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. November 2025, IV 2024/215).
«Entscheid als PDF»
«IV_2024-215.pdf» anzeigen
Fall-Nr.:
IV 2024/215
Publizierende Stelle:
Versicherungsgericht
Rubrik:
IV - Invalidenversicherung
Publikationsdatum:
22.12.2025
Entscheiddatum:
20.11.2025
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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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