Zusammenfassung des Urteils IV 2024/215: Versicherungsgericht
Am 20. November 2025 entschied das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen den Fall IV 2024/215 und legte die Arbeitsfähigkeit des Beigeladenen fest. Es wurde eine höhere Rente von einem früheren Zeitpunkt aus zugewiesen als bisher, da die Restarbeitsfähigkeit auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt verwertbar ist. Der Invaliditätsgrad wurde neu berechnet und es erfolgte eine teilweise Gutachtung der Beschwerde.
| Kanton: | SG |
| Fallnummer: | IV 2024/215 |
| Instanz: | Versicherungsgericht |
| Abteilung: | IV - Invalidenversicherung |
| Datum: | 20.11.2025 |
| Rechtskraft: |
| Leitsatz/Stichwort: | Art. 28 IVG. Art. 28a Abs. 1 IVG. Art. 28b IVG. Art. 25 ff. IVV. Festlegung der Arbeitsfähigkeit des Beigeladenen. Die Restarbeitsfähigkeit des Beigeladenen ist auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt verwertbar. Berechnung des Invaliditätsgrades und Zusprache einer höheren Rente ab einem früheren Zeitpunkt als von der Beschwerdegegnerin zugesprochen. Teilweise Gutheissung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. November 2025, IV 2024/215). |
| Schlagwörter : | Entscheid; Versicherungsgericht; Beigeladenen; Festlegung; Arbeitsfähigkeit; Restarbeitsfähigkeit; Arbeitsmarkt; Berechnung; Invaliditätsgrades; Zusprache; Rente; Zeitpunkt; Teilweise; Gutheissung; Versicherungsgerichts; Kantons; Gallen; «Entscheid; PDF»; «IV_; Fall-Nr:; Publizierende; Stelle:; Rubrik:; Invalidenversicherung; Publikationsdatum:; Entscheiddatum:; Export |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: |
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
Hier geht es zurück zur Suchmaschine.