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Urteil Versicherungsgericht (SG)

Zusammenfassung des Urteils EL 2025/41: Versicherungsgericht

Am 2. Dezember 2025 hat das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen ein Urteil gefällt, welches am 22. Dezember 2025 veröffentlicht wurde. Das Verfahren betrifft die Ergänzungsleistungen (EL) Fall-Nr. EL 2025/41 und handelt insbesondere von der Einsprache gemäß Artikel 52 des Allgemeinen Treuhand-Steuergesetzes (ATSG). Der Streitpunkt im Fall ist der fragliche Zustellzeitpunkt der Verfügung, der die Einsprachefrist beeinflusst.

Urteilsdetails des Kantongerichts EL 2025/41

Kanton:SG
Fallnummer:EL 2025/41
Instanz:Versicherungsgericht
Abteilung:EL - Ergänzungsleistungen
Versicherungsgericht Entscheid EL 2025/41 vom 02.12.2025 (SG)
Datum:02.12.2025
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Art. 52 ATSG. Einsprache. Einsprachefrist. Fraglicher Zustellzeitpunkt der Verfügung. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. Dezember 2025, EL 2025/41).
Schlagwörter : Entscheid; Versicherungsgericht; Einsprache; Einsprachefrist; Fraglicher; Zustellzeitpunkt; Verfügung; Versicherungsgerichts; Kantons; Gallen; «Entscheid; PDF»; «EL_; Fall-Nr:; Publizierende; Stelle:; Rubrik:; Ergänzungsleistungen; Publikationsdatum:; Entscheiddatum:; Export
Rechtsnorm:Art. 52 ATSG ;
Referenz BGE:-
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts EL 2025/41

22.12.2025
Entscheid Versicherungsgericht, 02.12.2025
Art. 52 ATSG. Einsprache. Einsprachefrist. Fraglicher Zustellzeitpunkt der Verfügung. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. Dezember 2025, EL 2025/41).
«Entscheid als PDF»
«EL_2025-41.pdf» anzeigen
Fall-Nr.:
EL 2025/41
Publizierende Stelle:
Versicherungsgericht
Rubrik:
EL - Ergänzungsleistungen
Publikationsdatum:
22.12.2025
Entscheiddatum:
02.12.2025
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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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