Zusammenfassung des Urteils EL 2025/20: Versicherungsgericht
Das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen entschied am 25. November 2025 (veröffentlicht am 19. Dezember 2025) im Fall EL 2025/20 über Nachzahlungsvorschriften gemäß Art. 11a und Art. 22 ELV sowie Hypothetisches Erwerbseinkommen nach Art. 10 Abs. 3 lit. d ELG. Es geht um den Anspruch auf Nachzahlung bei erfolglosen ernsthaften Stellenbemühungen innerhalb von sechs Monaten nach der Hilflosenentschädigung und die Berücksichtigung bereits durch Sozialhilfe bezahlter Krankenkassenprämien als Ausgabe.
| Kanton: | SG |
| Fallnummer: | EL 2025/20 |
| Instanz: | Versicherungsgericht |
| Abteilung: | EL - Ergänzungsleistungen |
| Datum: | 25.11.2025 |
| Rechtskraft: |
| Leitsatz/Stichwort: | Art. 11a ELG. Art. 22 ELV. Art. 10 Abs. 3 lit. d ELG. Hypothetisches Erwerbseinkommen. Nachzahlung. Krankenkassenprämien. Ausreichend ernsthafte, aber erfolglose Stellenbemühungen? Nachzahlungsanspruch auch bei einer Anmeldung innert sechs Monaten nach der Zusprache einer Hilflosenentschädigung? Berücksichtigung der von der Sozialhilfe bezahlten Krankenkassenprämien als Ausgaben? (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 25. November 2025, EL 2025/20). |
| Schlagwörter : | Entscheid; Versicherungsgericht; Zahlung; Krankenkassenprämien; Hypothetisches; Erwerbseinkommen; Ausreichend; Stellenbemühungen; Zahlungsanspruch; Anmeldung; Zusprache; Hilflosenentschädigung; Berücksichtigung; Sozialhilfe; Ausgaben; Versicherungsgerichts; Kantons; Gallen; «Entscheid; PDF»; «EL_; Fall-Nr:; Publizierende; Stelle:; Rubrik:; Ergänzungsleistungen; Publikationsdatum:; Entscheiddatum:; Export |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: |
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