Zusammenfassung des Urteils BV 2023/23: Versicherungsgericht
Am 12. Februar 2025 entschied das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen, dass die Beklagte im relevanten Zeitraum sowohl räumlich, betrieblich als auch teilweise persönlich im Geltungsbereich des AVE GAV FAR lag und daher den eingeklagten Beiträge für ihre Arbeitnehmer verpflichtet ist. Der Fall-Bericht wurde am 19. Juni 2025 veröffentlicht.
| Kanton: | SG |
| Fallnummer: | BV 2023/23 |
| Instanz: | Versicherungsgericht |
| Abteilung: | BV - berufliche Vorsorge |
| Datum: | 12.02.2025 |
| Rechtskraft: |
| Leitsatz/Stichwort: | Die Beklagte fiel im eingeklagten Zeitraum sowohl in den räumlichen, den betrieblichen wie auch teils in den persönlichen Geltungsbereich des AVE GAV FAR und schuldete der Stiftung FAR dementsprechend die eingeklagten Beiträge für ihre Arbeitnehmenden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Februar 2025, BV 2023/23). |
| Schlagwörter : | Entscheid; Versicherungsgericht; Zeitraum; Geltungsbereich; Stiftung; Beiträge; Arbeitnehmenden; Versicherungsgerichts; Kantons; Gallen; «Entscheid; PDF»; «BV_; Fall-Nr:; Publizierende; Stelle:; Rubrik:; Vorsorge; Publikationsdatum:; Entscheiddatum:; Export |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: |
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