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Urteil Versicherungsgericht (SG)

Zusammenfassung des Urteils BV 2023/23: Versicherungsgericht

Am 12. Februar 2025 entschied das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen, dass die Beklagte im relevanten Zeitraum sowohl räumlich, betrieblich als auch teilweise persönlich im Geltungsbereich des AVE GAV FAR lag und daher den eingeklagten Beiträge für ihre Arbeitnehmer verpflichtet ist. Der Fall-Bericht wurde am 19. Juni 2025 veröffentlicht.

Urteilsdetails des Kantongerichts BV 2023/23

Kanton:SG
Fallnummer:BV 2023/23
Instanz:Versicherungsgericht
Abteilung:BV - berufliche Vorsorge
Versicherungsgericht Entscheid BV 2023/23 vom 12.02.2025 (SG)
Datum:12.02.2025
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Die Beklagte fiel im eingeklagten Zeitraum sowohl in den räumlichen, den betrieblichen wie auch teils in den persönlichen Geltungsbereich des AVE GAV FAR und schuldete der Stiftung FAR dementsprechend die eingeklagten Beiträge für ihre Arbeitnehmenden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Februar 2025, BV 2023/23).
Schlagwörter : Entscheid; Versicherungsgericht; Zeitraum; Geltungsbereich; Stiftung; Beiträge; Arbeitnehmenden; Versicherungsgerichts; Kantons; Gallen; «Entscheid; PDF»; «BV_; Fall-Nr:; Publizierende; Stelle:; Rubrik:; Vorsorge; Publikationsdatum:; Entscheiddatum:; Export
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts BV 2023/23

19.06.2025
Entscheid Versicherungsgericht, 12.02.2025
Die Beklagte fiel im eingeklagten Zeitraum sowohl in den räumlichen, den betrieblichen wie auch teils in den persönlichen Geltungsbereich des AVE GAV FAR und schuldete der Stiftung FAR dementsprechend die eingeklagten Beiträge für ihre Arbeitnehmenden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Februar 2025, BV 2023/23).
«Entscheid als PDF»
«BV_2023-23.pdf» anzeigen
Fall-Nr.:
BV 2023/23
Publizierende Stelle:
Versicherungsgericht
Rubrik:
BV - berufliche Vorsorge
Publikationsdatum:
19.06.2025
Entscheiddatum:
12.02.2025
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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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