Zusammenfassung des Urteils SK 05 53: Obergericht
Die Cour de Cassation pénale hat am 9. März 2010 über den Rekurs von A.________ gegen das Urteil des Strafgerichts des Bezirks La Broye und Nord vaudois vom 3. Februar 2010 verhandelt. A.________ wurde für schwere Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei und andere Delikte verurteilt und zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Die Gerichtskosten belaufen sich auf 43'784 Franken. Die Richter waren M. Creux, Battistolo und Winzap. Die Greffière war Mme de Quattro Pfeiffer.
| Kanton: | LU |
| Fallnummer: | SK 05 53 |
| Instanz: | Obergericht |
| Abteilung: | Schuldbetreibungs- und Konkurskommission |
| Datum: | 27.05.2005 |
| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
| Leitsatz/Stichwort: | § 113 Abs. 3 ZPO. Entgegen dem Wortlaut des Gesetzes erwächst ein Erledigungsentscheid infolge Klagerückzugs in materielle Rechtskraft. |
| Schlagwörter : | Rechtskraft; Klage; Klagerückzug; Erledigungsentscheid; Forderung; Amtsgericht; Rechtsöffnung; Bundesgericht; Bundesrecht; Beklagten; Betrag; Urteil; Bundesrechts; Rückzug; Luzerner; Wortlaut; Gesetzes; Klagerückzugs; ======================================================================; Forde-rungen; Forderungsklage; Verfahren; Rechtsvorschlag; Gesuch; Rechtsöffnungsrichter; Rekurs-verfahren; Abschreibungsentscheid; Erwägungen: |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | BGE 4P.94/2002, E.; |
| Kommentar: | - |
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