Zusammenfassung des Urteils JK 05 26: Obergericht
Der Text handelt von einer Untersuchung gegen A.H.________ und B.H.________ wegen verschiedener strafrechtlicher Vorwürfe, die vom Untersuchungsrichter des Bezirks Est vaudois durchgeführt wurde. A.H.________ wurde wegen bestimmter Anschuldigungen vor das Strafgericht des Bezirks Est vaudois gestellt, während B.H.________ in Bezug auf andere Vorwürfe freigesprochen wurde. A.H.________ hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt, da er der Meinung ist, dass sein Recht auf eine angemessene Fristverlängerung verletzt wurde. Letztendlich wird die Berufung zugelassen, die Entscheidung aufgehoben und der Fall zur erneuten Prüfung an den Untersuchungsrichter zurückverwiesen. Die Gerichtskosten in Höhe von 440 CHF werden dem Staat auferlegt.
| Kanton: | LU |
| Fallnummer: | JK 05 26 |
| Instanz: | Obergericht |
| Abteilung: | Justizkommission |
| Datum: | 13.06.2005 |
| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
| Leitsatz/Stichwort: | § 130 Abs. 1 ZPO. Einkommensberechnung eines Einzelunternehmers im UR-Verfahren aufgrund der Bilanz oder der Erfolgsrechnung. |
| Schlagwörter : | Einkommen; Einzelunternehmers; Eigenkapitals; Privatbezüge; Bilanz; Erfolgsrechnung; Einkommens; Gewinn; Einkommensberechnung; Justizkommission; Aufgr; Veränderung; Unternehmen; Ertrag; Aufwand; UR-Verfahren; ======================================================================; Obergerichtes; Rekurses; Nichtgewährung; Rechtspflege; Höhe; Erwägungen:; Netto-privatbezüge; Kapitaleinlagen:; Endbestand; Anfangsbestand; Einlagen; Überschuss; Ertrages |
| Rechtsnorm: | Art. 163 ZGB ; |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
Hier geht es zurück zur Suchmaschine.