Zusammenfassung des Urteils JK 05 15: Obergericht
Eine Frau namens R.________, geboren 1955, beantragte im November 2006 eine Invalidenrente. Nach verschiedenen medizinischen Untersuchungen wurde festgestellt, dass sie in ihrer bisherigen Tätigkeit als Eierverpackerin zu 70 % arbeitsfähig sei. Die Experten empfahlen eine psychiatrische Untersuchung aufgrund eines möglichen psychischen Leidens. Trotzdem lehnte das Amt für Invalidenversicherung im Kanton Waadt im Dezember 2008 den Rentenantrag ab. R.________ erhob daraufhin Klage gegen diese Entscheidung. Das Gericht bestätigte jedoch die Ablehnung der Rentenansprüche und wies den Fall ab. Es wurden Gerichtskosten in Höhe von 250 CHF festgelegt.
| Kanton: | LU |
| Fallnummer: | JK 05 15 |
| Instanz: | Obergericht |
| Abteilung: | Justizkommission |
| Datum: | 04.05.2005 |
| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
| Leitsatz/Stichwort: | § 130 Abs. 1 ZPO. Mitwirkungspflicht eines UR-Gesuchstellers, der selbständig erwerbend ist. |
| Schlagwörter : | Gesuchsteller; Mitwirkung; Mitwirkungspflicht; Bühler; UR-Gesuch; UR-Gesuchsteller; Gesuchstellers; UR-Gesuchstellers; Justizkommission; Untersuchungsgrundsatz; Situation; Einkommens; ======================================================================; Rekurses; Nichtgewährung; Rechtspflege; Erwägungen:; UR-Verfahren; Hinsichtlich; Abklärung; Weises; Sachverhaltes; Beweis-last; Beweislast; Bedürftigkeit; Tat-sachen; Beweisrisiko; Positionen |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | BGE vom 26.3.1996; |
| Kommentar: | - |
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