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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2019.00051: Kantonsgericht

Die Beschwerdeführerin A.______ hat gegen die Einstellungsverfügung in einer Strafuntersuchung Beschwerde erhoben, die am 28. Mai 2019 von der Staatsanwaltschaft erlassen wurde. Die Beschwerdefrist endete am 11. Juni 2019, jedoch wurde die Beschwerde erst am 13. Juni 2019 eingereicht, weshalb das Gericht nicht darauf eingetreten ist. Die Beschwerdeführerin wurde zur Zahlung von Gerichtskosten in Höhe von CHF 250.- verurteilt und erhält keine Parteientschädigung. Der Richter des Obergerichts hat entschieden, dass die Beschwerde abgewiesen wird und die unentgeltliche Rechtspflege nicht gewährt wird.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2019.00051

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2019.00051
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2019.00051 vom 19.06.2019 (GL)
Datum:19.06.2019
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Einstellung einer Strafuntersuchung
Schlagwörter : Einstellung; Einstellungsverf?gung; Verfahren; Untersuchung; Verf?gung; Staats; Rechtsvertreter; Kanton; Glarus; Obergericht; Staatsanwaltschaft; Beschuldigten; Frist; Gew?hrung; Beschwerdeverfahren; Parteientsch?digung; Entscheid; Gesch?ftsnummer:; Instanz:; Entscheiddatum:; Publiziert; Aktualisiert; Titel:; Res?mee:; Jugendanwaltschaft; Kantons; Beschwerdegegner; Erw?gungen; Einschreiben
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts OG.2019.00051

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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