Zusammenfassung des Urteils OG.2019.00043: Kantonsgericht
Die Berufungsklägerin A.______ hat gegen den Entscheid der Strafgerichtskommission des Kantonsgerichts Glarus Berufung eingelegt, die sie später zurückzog. Die Staatsanwaltschaft reichte eine Anschlussberufung ein, während die Privatklägerschaft darauf verzichtete. Die Berufung von A.______ wurde als erledigt abgeschrieben, und sie muss eine Gerichtsgebühr von CHF 150 bezahlen.
| Kanton: | GL |
| Fallnummer: | OG.2019.00043 |
| Instanz: | Kantonsgericht |
| Abteilung: | - |
| Datum: | 17.06.2019 |
| Rechtskraft: |
| Leitsatz/Stichwort: | Fahrlässige schwere Körperverletzung etc. |
| Schlagwörter : | Berufung; Glarus; Kanton; Verfahren; Staats; Eingabe; Anschlussberufung; Fahrl?ssige; K?rperverletzung; Obergericht; Verf?gung; Kantons; Staatsanwalt; Privatkl?gerschaft; Rechtsvertreter; Entscheid; Abschluss; R?ckzug; Gesch?ftsnummer:; Instanz:; Entscheiddatum:; Publiziert; Aktualisiert; Titel:; Res?mee:; Pr?sidentin; Berufungskl?gerin; Rechtsanwalt; Jugendanwaltschaft; Postgasse |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: |
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