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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2019.00043: Kantonsgericht

Die Berufungsklägerin A.______ hat gegen den Entscheid der Strafgerichtskommission des Kantonsgerichts Glarus Berufung eingelegt, die sie später zurückzog. Die Staatsanwaltschaft reichte eine Anschlussberufung ein, während die Privatklägerschaft darauf verzichtete. Die Berufung von A.______ wurde als erledigt abgeschrieben, und sie muss eine Gerichtsgebühr von CHF 150 bezahlen.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2019.00043

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2019.00043
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2019.00043 vom 17.06.2019 (GL)
Datum:17.06.2019
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Fahrlässige schwere Körperverletzung etc.
Schlagwörter : Berufung; Glarus; Kanton; Verfahren; Staats; Eingabe; Anschlussberufung; Fahrl?ssige; K?rperverletzung; Obergericht; Verf?gung; Kantons; Staatsanwalt; Privatkl?gerschaft; Rechtsvertreter; Entscheid; Abschluss; R?ckzug; Gesch?ftsnummer:; Instanz:; Entscheiddatum:; Publiziert; Aktualisiert; Titel:; Res?mee:; Pr?sidentin; Berufungskl?gerin; Rechtsanwalt; Jugendanwaltschaft; Postgasse
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts OG.2019.00043

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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