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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2019.00030: Kantonsgericht

Das Bundesgericht hat eine Rechtsverzögerung bejaht, die vom Beschwerdeführer gegen die Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus erhoben wurde. Der Beschwerdeführer und seine Ehefrau sind Mieter einer Liegenschaft und haben mehrere Strafanzeigen gegen den Vermieter erstattet. Das Obergericht entschied, dass die Verzögerung der Staatsanwaltschaft nicht gerechtfertigt sei, da die Angelegenheit komplex sei und noch andere Delikte umfasse. Aufgrund der hohen Arbeitslast der Staatsanwaltschaft und der Priorisierung von Fällen sei die Verzögerung nicht als rechtswidrig anzusehen. Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Gerichtskosten von CHF 600 wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2019.00030

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2019.00030
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2019.00030 vom 12.08.2019 (GL)
Datum:12.08.2019
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Das Bundesgericht hat mit Entscheid vom 23. März 2020 (1B_441/2019) eine Rechtsverzögerung bejaht
Schlagwörter : U-act; Staats; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Anzeige; Obergericht; Anzeigen; Rechtsverz?gerung; Mieter; Beschwerdef?hrers; Person; Verfahren; Entscheid; Kanton; Personen; Glarus; Kantons; Gericht; Berufung; Verfahrens; Widerhandlungen; Bestimmungen; Schutz; Wohnr?umen; Beschuldigten; Sachverhalte; ?brigen; Beschwerdeverfahren; Beschluss
Rechtsnorm:Art. 29 BV ;Art. 93 BGG ;
Referenz BGE:-
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts OG.2019.00030

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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