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Urteil Kantonsgericht (GL)

Zusammenfassung des Urteils OG.2019.00002: Kantonsgericht

Ein Rechtsanwalt fordert eine Entschädigung von CHF 7'175.30 für seine Arbeit als unentgeltlicher Rechtsvertreter in einem Berufungsverfahren. Der Antragsteller war in diesem Verfahren unterlegen, weshalb der Anwalt angemessen entschädigt werden muss. Das Gericht entscheidet, dass der Anwalt für 13 ½ Stunden Arbeit CHF 2'666.- plus Auslagen und MwSt. erhält. Die Entscheidung besagt auch, dass der Antragsteller die Anwaltskosten zurückzahlen muss, wenn er in Zukunft finanziell dazu in der Lage ist.

Urteilsdetails des Kantongerichts OG.2019.00002

Kanton:GL
Fallnummer:OG.2019.00002
Instanz:Kantonsgericht
Abteilung:-
Kantonsgericht Entscheid OG.2019.00002 vom 19.07.2019 (GL)
Datum:19.07.2019
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Suboptimale Anwaltsrechnung
Schlagwörter : Rechtsanwalt; Berufung; Apos; Berufungsverfahren; Bem?hungen; Obergericht; Honorar; Anwaltstarif; Stunden; Leistungsverzeichnis; Kanton; Entscheid; Aufwand; Minuten; Obergerichts; Verfahren; Entsch?digung; Rechtsvertreter; Auslagen; Rechtsbeistand; Verg?tung; Rechtsvertretung; Zusammenhang; Anfechtung; K?ndigung; Mieterstreckung; Ausweisung; Glarus; Rechtspflege
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts OG.2019.00002

6.

Das soeben ermittelte Honorar von CHF 2'666.liegt innerhalb des vorgegebenen Rahmens von Art. 8 Abs. 1 Anwaltstarif und ist insofern auch gerechtfertigt. Es ist somit Rechtsanwalt B.__ für seine Bemühungen als unentgeltlicher Rechtsvertreter von A.__ im Berufungsverfahren OG.2019.00002 mit einer Vergütung in entsprechender Höhe zu entschädigen.

 

7.

Sollte A.__ in den nächsten Jahren in bessere wirtschaftliche Verhält­nisse gelangen, so hat er die vom Kanton übernommenen Anwaltskos­ten zurückzu­erstatten (Art. 123 ZPO). In Hinsicht darauf wurde ihm die Honorarnote von Rechts­anwalt B.__ ebenfalls zur Prüfung unterbreitet (act. 62), wobei er innert angesetzter Frist keine Einwendungen erhoben hat.

 

Entscheid

 

 

 



 
Quelle: https://findinfo.gl.ch

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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