| Instanz: | Bundesverwaltungsgericht |
| Abteilung: | Abteilung IV |
| Dossiernummer: | D-5937/2006 |
| Datum: | 17.03.2008 |
| Leitsatz/Stichwort: | Asyl und Wegweisung |
| Schlagwörter : | Richter; Abteilung; Walter; Gerichtsschreiber; Martin; Maeder; Einzahlungsschein; Versand; Urteil; Kopie; Besetzung; Parteien; Vorsitz; Weber; Robert; Galliker; Côte; ;Ivoire; Bundesamt; Migration; Quellenweg; Vorinstanz; Vollzug; Wegweisung;; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht:; Verfahrenskosten; Betrag; Urteils; Gunsten |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
Abteilung IV D-5937/200 6
Besetzung
Parteien
Gegenstand
Richter Walter Lang (Vorsitz),
Richter Beat Weber, Richter Robert Galliker, Gerichtsschreiber Martin Maeder.
Beschwerdeführer, gegen
Vorinstanz.
Vollzug der Wegweisung; Verfügung des BFM vom 2. Mai 2006 / N (...).
D-593 7 /20 0 6
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.
Die Verfahrenskosten von Fr. 200.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist mittels beiliegendem Einzahlungsschein innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.
Dieses Urteil geht an:
den Beschwerdeführer (eingeschrieben; Beilage: Einzahlungsschein)
das BFM, Abteilung Aufenthalt und Rückkehrförderung, mit den Akten Ref.-Nr. N (...) (per Kurier; in Kopie)
das B._______ des Kantons C._______ ad (...) (in Kopie)
Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber:
Walter Lang Martin Maeder
Versand:
Se it e 9
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