Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 4 und Jahr 1970

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
96 IV 139 03.11.1970Art. 44 Ziff. 1 und 52 Abs. 2 BStP. Beschwerde gegen die Abweisung eines Haftentlassungsgesuches. 1. Entspricht der Untersuchungsrichter einem Gesuch des Verhafteten auf Wiedererwägung der Abweisung, so ist die Beschwerde auch gegen den neuen Entscheid zulässig (Erw. 1). 2. Die Beschwerde kann nur gutgeheissen werden, wenn der Untersuchungsrichter das Gesetz verletzt oder sein Ermessen offensichtlich überschritten hat (Erw. 2). 3. Haftbelassung wegen dringenden Fluchtverdachts, wenn dem Beschuldigten eine mit Zuchthaus bedrohte Tat vorgeworfen wird (Erw. 3). 4. Die Anklagekammer ist nur Beschwerdeinstanz (Erw. 4). Beschwerde; Untersuchung; Untersuchungsrichter; Beschwerdeführer; Haftentlassung; Flucht; Entscheid; Anklage; Anklagekammer;
96 IV 72 03.07.1970Art. 310 Ziff. 1 StGB; Befreiung von Gefangenen. 1. Die Anwendung von Gewalt, Drohung oder List ist auch für die Hilfe zur Flucht erforderlich (Erw. 2). 2. Die Begünstigung eines bereits in Freiheit gelangten Gefangenen fällt nicht unter Art. 310 StGB (Erw. 3). Flucht; Gefangene; Gewalt; Gefangenen; Drohung; Hilfe; Berger; Wiesen; Befreiung; Gewalt; Vorinstanz; Anstalt; Wiesene; Auffassung; Kantons;
96 IV 80 03.07.1970Art. 35 Abs. 4 SVG; Überholen auf Strassenverzweigungen. Das Verbot, auf unübersichtlichen Strassenverzweigungen zu überholen, gilt nur für gleichwertige Strassen. Auf Hauptstrassen darf auch überholt werden, wenn die einmündende Nebenstrasse unübersichtlich ist (Art. 11 Abs. 4 VRV). Auslegung des Begriffs "auf Strassenverzweigungen".
Strassenverzweigung; Strassenverzweigungen; Überholen; überholt; übersichtlich; Kreuzungen; Unübersichtlich; Unübersichtlichen;
96 IV 99 03.07.1970Art. 18 Abs. 2 StGB. Klarstellung des Begriffs des Eventualvorsatzes.
Erfolg; Eventualvorsatz; Bewusst; Wusste; Täter; Tötung; Bewusste; billigen; Erfolgs; Urteil; Eintritt; Möglichkeit; Fahrlässigkeit;
96 IV 86 19.08.19701. Art. 11, 127 ff. und 214 BStP. Aufgaben der Anklagekammer im Bundesstrafverfahren. 2. Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BStP. Die Sicherheitsleistung durch Bürgschaft unterliegt nicht der Genehmigung der Anklagekammer, wenn sie vom Bundesanwalt im Ermittlungsverfahren angeordnet wird. Anklage; Anklagekammer; Bundesanwalt; Bürgschaft; Ermittlungsverfahren; Sicherheit; Bundesanwaltschaft; Aufsicht; Beschuldigte;
96 IV 89 31.08.1970Art. 214 BStP. Wer in der Voruntersuchung nicht Partei ist, kann gegen Amtshandlungen des Untersuchungsrichters nur Beschwerde führen, wenn er durch eine Verfügung einen ungerechtfertigten Nachteil erleidet. Frischknecht; Untersuchungsrichter; Frauenknecht; Geschwister; Beschwerde; Verfügung; Beschlag; Anklagekammer; Beschlagnahme;
96 IV 131 04.09.1970Art. 21 Abs. 1 SSV; Vortrittsrecht. Wer gemäss Art. 21 Abs. 1 SSV den Vortritt hat, muss eine an sich zulässige Geschwindigkeit nur dann herabsetzen, wenn konkrete Anzeichen dafür bestehen, dass ein Wartepflichtiger ihn in seiner Fahrt behindern könnte. Die blosse Möglichkeit einer Verletzung seines Rechts verpflichtet ihn nicht zum Verlangsamen. Véhicule; Boulevard; Priorité; Droit; était; Véhicules; Gauche; Quartier; Genève; Aient; Qu'il; Avant; Renée; Signal; D'une; Bautte;
96 IV 106 07.09.1970Art. 44 StGB. Erwecken die Tatumstände den Verdacht, der Verurteilte sei ein Gewohnheitstrinker, so darf sich der Richter nicht damit begnügen, den Entscheid über die Einweisung in eine Trinkerheilanstalt der Verwaltungsbehörde zu überlassen. Er muss vielmehr untersuchen, ob die Voraussetzungen des Art. 44 StGB erfüllt sind. Canton; Genève; L'exécution; Peine; Steuri; L'internement; Renvoi; L'art; Buveur; Tutelles; Condamné; Asile; Alcooliques; L'art; Chambre;
96 IV 124 02.10.19701. Art. 14 Abs. 5 VRV. Diese Vorschrift ist nicht anwendbar auf den Fall, wo zwei auf gleicher Fahrbahn nebeneinander bestehende Geradeausspuren sich zu einer in gleicher Richtung sich fortsetzenden Fahrspur vereinigen (Erw. 1). 2. Art. 34 Abs. 3 SVG. Weist eine Strasse eine bestimmte Anzahl Fahrspuren auf, die nacheiner unmarkierten Teilstrecke beibehalten werden, so wechselt ein Fahrzeugführer die Richtung nicht, wenn er vor und nach dem unmarkierten Teilstück - und zwar ohne Rücksicht auf dessen Verlauf - die gleiche Spur benützt (Erw. 2). Kreuzung; Luggwegstrasse; Geradeausspur; Sturzenegger; Linke; Fahrspur; Fahrzeug; Baslerstrasse; Mittlere; Strasse; Markierte; Fahrstreifen;
96 IV 133 02.10.1970Art. 38 Abs. 1 SVG; Tragweite dieser Bestimmung im Verhältnis zu allgemeinen Vorsichtspflichten. 1. Das Vortrittsrecht gilt nur im Rahmen der von Gesetz und Verordnung allgemein den Fahrzeugführern auferlegten Vorsichtspflichten, soweit deren Erfüllung mit Rücksicht auf die technischen Besonderheiten der Strassenbahn möglich ist. 2. Die Grundregel von Art. 26 Abs. 2 SVG gilt auch für den Führer einer Strassenbahn. 3. Diesen trifft bei einem Manöver gemäss Art. 45 Abs. 1 VRV eine erhöhte Sorgfaltspflicht; nach den Umständen kann es geboten sein, ein solches Manöver durch eine Hilfsperson überwachen zu lassen. Strasse; Haldimann; Strassenbahn; Triebwagen; Manöver; Führer; Vorsicht; Beschwerde; Sekunde; Vortritt; Vorinstanz; Beschwerdeführer;
96 IV 185 02.10.1970Art. 148 und 151 StGB Durch das ungerechtfertigte Entfernen von Lochkarten und durch die Eingabe falscher Daten in einen Elektronenrechner werden Personen, nicht nur die Maschine, irregeführt. Kausalzusammenhang zwischen den täuschenden Manövern und dem Irrtum des Bedienungspersonals (Erw. 1). Unter einem schädigenden Verhalten, zu dem der Irrende bestimmt werden kann, ist jede Handlung, Duldung oder Unterlassung zu verstehen, die geeignet ist, eine Vermögensverminderung herbeizuführen (Erw. 2). Art. 110, 251 und 317 StGB Schriften, die geeignet sind, eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen. Herstellung falscher Urkunden (Erw. 3). Azione; Schede; Soldati; Elettronico; Prova; Poste; Imposte; Centro; Conto; Contribuenti; Pagamento; Provare; Delle; Fatto; Ricorrente;
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