Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 4 und Jahr 1955

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
81 IV 220 11.07.1955Art. 61 Abs. 2 StGB ist auf die von einer Überweisungsbehörde gefassten Aufhebungsbeschlüsse nicht anwendbar. Urteil; Verfahren; Schuldig; Urteil; Angeschuldigte; Aufhebung; Überweisung; Veröffentlichung; Anklage; Verfahren; Angeschuldigten;
81 IV 273 11.10.1955Unteilbarkeit des Strafantrags. Anwendung des Art. 30 StGB, wenn von mehreren Personen jede durch eine besondere Tat zu der den Strafantrag rechtfertigenden Verletzung beigetragen hat. Joyet; Plainte; Contre; Lésion; Auteur; Charles; L'art; Participant; Cavin; Marie-Louise; Lésions; Auteurs; Participants; Elles; Canton;
81 IV 262 04.10.1955Art. 344 Ziff. 1 Abs. 1 StGB, Art. 221 MStG. Gerichtsstand beim Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen, die teils der Beurteilung des Bundesstrafgerichts, teils der kantonalen Gerichtsbarkeit bzw. teils der militärischen, teils der bürgerlichenGerichtsbarkeit unterstehen. Die Verfügung, mit der das eidg. Justiz- und Polizeidepartement bzw. das eidg. Militärdepartement die ausschliessliche Beurteilung einem Kanton überträgt, kann nicht bei der Anklagekammer angefochten werden. Sie unterliegt der Verwaltungsbeschwerde an den Bundesrat. Gericht; Kanton; Bürgerliche; Sache; Bürgerlichen; Gerichtsbarkeit; Gerichtsstand; Vereinigung; Kantons; Beurteilung; Militärdepartement;
91 IV 218 27.09.1955Art. 264 BStP und 96 Abs. 2 ZG Bestimmung des Gerichtsstandes in Zollstrafsachen. 1. Befugnis der Bundesanwaltschaft, die Anklagekammer zur Bestimmung des Gerichtsstandes anzurufen (Erw. 1). 2. Bestimmung des Begehungsortes, wenn die Strafverfolgung sich gegen mehrere Mittäter richtet (Erw. 2). 3. Kommen mehrere Begehungsorte in Frage, so befindet sich der Gerichtsstand dort, wo die Untersuchung zuerst eröffnet worden ist (Erw. 3). 4. Frage offen gelassen, ob Art. 96 Abs. 2 Satz 1 ZG die Anklagekammer ermächtigt, vom gesetzlichen Gerichtsstand abzuweichen, wenn die Tat nicht an einem Ort allein begangen wurde (Erw. 4). Wolff; Canton; Genève; Commis; Zurich; Bühler; Actes; Compétent; Chambre; L'art; Montres; Autorités; Infractions; Celui; Douanière;
81 IV 312 23.09.1955Art. 5 Abs. 1 BB Vers vom 26. April 1951 /23. März 1954 über Massnahmen zur Sicherstellung der Landesversorgung mit lebenswichtigen Gütern in unsichern Zeiten. Nach welchen Grundsätzen ist die Busse zu bemessen? Busse; Beschwerdeführer; BBVers; Pedrotta; Bannbruches; Kassationshof; Nichtigkeitsbeschwerde; Tatbestand; Betrag; Vorinstanz; Güter;
81 IV 281 23.09.1955Art. 173 Ziff. 3 StGB. a) Wer sich auf begründete Veranlassung hin äussert, ist zu den Entlastungsbeweisen der Ziff. 2 auch dann zuzulassen, wenn sich die Äusserung auf das Privatleben bezieht (Erw. 5). b) Begründete Veranlassung (Erw. 4). c) Privatleben (Erw. 5). Sidler; Litschgi; Privat; Äusserung; Arbeitgeber; Veranlassung; Privatleben; Kassationshof; Begründete; Urteil; Klagte; Wahrheit; Monteur;
81 IV 213 23.09.19551. Art. 30 Abs. 1 Vo über das Strafregister. Begriff der kantonalen Strafkontrollen (Erw. 1). 2. Art. 49 Ziff. 4 StGB. a) Gilt auch für die in kantonale Strafkontrollen einzutragenden Bussen wegen bundesrechtlicher Übertretungen (Erw. 2). b) Pflicht des Richters, die Anwendbarkeit dieser Bestimmung von Amtes wegen zu prüfen (Erw. 3). Busse; Register; Bussen; Übertretung; Kantonale; Zentralstrafregister; Kontrolle; Kontrolle; Strassenverkehrsamt; Eintrag; Urteil;
81 IV 267 16.09.1955Art. 346 Abs. 1 StGB. Die Vernachlässigung von Unterhaltspflichten (Art. 217 StGB) ist auch dann am Erfüllungsort zu verfolgen und zu beurteilen, wenn das Gemeinwesen in den Anspruch des Unterhaltsberechtigten eingetreten ist. Unterhalt; Kanton; Kantons; Wenger; Erfüllungsort; Unterhaltspflicht; Gemeinwesen; Behörde; Waadt; Anklagekammer; Wohnsitz; Kinder;
81 IV 238 16.09.19551. Art. 110 Ziff. 5, 251, 253 StGB. Urkundenfälschung und Erschleichung falscher Beurkundungen, begangen durch Vortäuschung und Überbewertung von Sacheinlagen in einer Bilanz, dem Sacheinlagevertrag, den Statuten, dem öffentlichen Errichtungsakt und dem Handelsregistereintrag anlässlich der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Erw. 1-3). 2. Verhältnis der Art. 251 und 253 StGB zu Art. 1 Abs. 1 BG vom 6. Oktober 1923 betreffend Strafbestimmungen zum Handelsregister- und Firmenrecht (Erw. 4). Melliger; Gesellschaft; Tatsache; Urkunde; Sacheinlage; Beschwerdeführer; Tatsachen; Handelsregister; Recht; Beurkundet; Beweis; Gründer;
81 IV 224 15.07.1955Art. 139 Ziff. 1 StGB. Wer auf den Körper oder die Psyche der Person nicht oder nicht im Sinne einer vollständigen Verunmöglichung des Widerstandes einwirkt, sondern der Abwehr ganz oder teilweise durch List, Überraschung und dgl. zuvorkommt, begeht keinen Raub. Widerstand; Gewalt; Person; Bamert; Diebstahl; Brügger; Unfähig; Verübt; Tasche; Obergericht; Überraschung; Urteil; Raubes;
81 IV 270 15.10.1955Art. 271 Abs. 2 BStP. Wenn die Nichtigkeitsbeschwerde im Strafpunkt zurückgezogen ist und der Streitwert der Zivilforderung weniger als Fr. 4000.-- beträgt, kann auf die von der Gegenpartei im Zivilpunkt erklärte Beschwerde nicht eingetreten werden.
Punkt; Ankläger; Beschwerde; Angeklagte; Urteil; Zivilpunkt; Nichtigkeitsbeschwerde; Kassationshof; Urteils; Genugtuung; Wallach;
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